Kfz-Versicherung muss Unfall-Sachverständigen bezahlen

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Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Sachverständigen bezahlen, der von der gegnerischen Seite beauftragt wurde. Ob das Honorar des Sachverständigen angemessen oder ortsüblich ist, spielt dabei keine Rolle. Der Geschädigte darf dem Gericht zufolge die Erstattung der Kosten verlangen, die ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch in der […]

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