Krankenkasse muss Leistungsanträge schnell bearbeiten

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Das Sozialgesetzbuch schreibt ausdrücklich vor, dass Leistungsanträge von den gesetzlichen Krankenversicherungen schnell bearbeitet werden müssen. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Frist von 3 Wochen vor. Wird für die Entscheidung ein medizinisches Gutachten benötigt, so verlängert sich die Frist auf 5 Wochen, bei einem zahnärztlichen Gutachten auf 6 Wochen. Sollte sich die Begutachtung als umfangreicher herausstellen, […]

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