Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestehende Krankheiten verschweigt, risikiert den Versicherungsschutz. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 11 U 6/11) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Im konkreten Fall schloss eine 40-jährige Beamtin eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sie verschwieg bei den Fragen zu ihrem Gesundheitszustand jedoch, dass sie unter eine Magenschleimhautentzündung litt, […]
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