Patienten einer privaten Krankenversicherung (PKV) können nicht automatisch davon ausgehen, dass ihre Versicherung die Kosten für einen Gentest auf Krebs übernimmt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor (Az.: 13 S 131/12). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Gentest weder eine Heilbehandlung noch eine Vorsorgeuntersuchung darstelle, berichtet die Stiftung Warentest. Der […]
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