Nicht jeder Sturz mit Todesfolge zählt als Unfall

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Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg ist nicht jeder Sturz mit Todesfolge automatisch als Unfall und damit als leistungsberechtigt gegenüber der Unfallversicherung anzusehen (Az.: 17 C 294/10). Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass der Unfall durch äußere Einflüsse verursacht wurden, die in den Vertragsbedingungen enthalten sind. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die […]

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