Ohne Job in Deutschland keine Unfallversicherung für Auslandstätigkeiten

  • Beitrags-Kategorie:Versicherungen

Wer im Ausland einer beruflichen Tätigkeit nachgeht und hier in Deutschland nicht angestellt ist, der steht während seines Auslandseinsatzes nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Az.: L 3 U 170/07). Im konkreten Fall ging es um einen Dolmetscher aus dem Landkreis Kassel, der für einen […]

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen