Seit dem 1. Januar 2011 müssen Wohnungen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wird gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen, riskieren die Haushalte im Schadensfall den Versicherungsschutz. Während sich Hamburg und Schleswig-Holstein bereits für die Rauchmelderpflicht entschieden haben, gilt in Rheinland-Pfalz noch eine Übergangsfrist bis Juli 2012. Hessen hat die Übergangfrist bis Ende 2014 ausgedehnt. […]
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