Rechtsschutzversicherung muss auch für schlechten Anwalt zahlen

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Die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” weist darauf hin, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ihren Kunden auch dann übernehmen muss, wenn durch die schlampige Arbeit seines Anwalts der Prozess verloren geht. Allerdings ist die Versicherung in einem solchen Fall dazu berechtigt, den Anwalt wegen “Schlechterfüllung seines Anwaltvertrages” in Regress zu nehmen. Das geht aus einem Urteil […]

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