Reiserücktrittsversicherung: Ausschluss von Depression möglich

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Eine Reiserücktrittsversicherung kann Depressionen als Leistungsfall ausschließen. Kommt es zu psychischen Erkrankungen, muss die Versicherung die Kosten für die nicht angetretene Traumreise nicht übernehmen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn sich in dem unterzeichneten Vertrag eine entsprechende Klausel findet, in der auf den Ausschluss der psychischen Erkrankungen hingewiesen wird. Das geht aus einem aktuellen Urteil […]

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