Rentenfehler: Anspruch nur auf 4 Jahre Nachzahlung

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Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt unter Hinweis auf die aktuelle Rechtslage mit, dass Rentner, deren Rente falsch berechnet wurde, Nachzahlungen nur für vier Jahre rückwirkend beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Fehler schon viel länger vorlag. In Berichten des Bundesversicherungsamtes über die Deutschen Rentenversicherung Bund wurde von über 150.000 Rentnern gesprochen, bei denen […]

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