Rentenversicherung muss bei falscher Beratung haften

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Wenn ein staatlicher Rentenberater einen Kunden falsch berät, woraufhin dieser einen finanziellen Schaden erleidet, muss die gesetzliche Rentenversicherung haften. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 1 U 5070/10). Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, der bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Altersrente gestellt hatte, der jedoch von der Versicherung abgelehnt wurde, weil der […]

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