Die Stiftung Warentest weist auf ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hin, mit dem einer Anlegerin einen Schadenersatz wegen Kick-Back-Zahlungen zugesprochen wurde (Az.: 9 U 129/10). Im konkreten Fall ging es um eine Anlegerin, die auf den Rat der Kreissparkasse Tübingen hin, im Frühjahr des Jahres 2000 Anteile an einem Deka-Fonds für umgerechnet gut 23.000 […]
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