Nach einem Urteil des Landessozialgerichts in Halle hat jemand, der nur zur Absicherung gegen Krankheit einen Arbeitsvertrag abschließt, keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (Az.: L 10 KR 52/07). Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, deren Krankenkasse ein Versicherungsverhältnis ablehnte. Die Frau hatte offenbar ein Scheinarbeitsverhältns in der Imbissbude ihres Vaters abgeschlossen […]
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