Die Stiftung Warentest weist auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) hin, nachdem mögliche Steuervorteile nicht auf Schadenersatzzahlungen angerechnet werden dürfen (Az.: XI ZR 96/09). Im konkreten Fall ging es um einen Wohnungskäufer, der laut Oberlandesgericht Karlsruhe über die Höhe der Mieteinnahmen getäuscht wurde und dem die Bausparkasse Badenia deshalb Schadenersatz zahlen musste. Die Bausparkasse wollte […]
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