Steuervorteile nicht auf Schadenersatz anrechnen

  • Beitrags-Kategorie:Versicherungen

Die Stiftung Warentest weist auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) hin, nachdem mögliche Steuervorteile nicht auf Schadenersatzzahlungen angerechnet werden dürfen (Az.: XI ZR 96/09). Im konkreten Fall ging es um einen Wohnungskäufer, der laut Oberlandesgericht Karlsruhe über die Höhe der Mieteinnahmen getäuscht wurde und dem die Bausparkasse Badenia deshalb Schadenersatz zahlen musste. Die Bausparkasse wollte […]

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen