Bei Zahnarzt-Behandlungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur die Basisbehandlung oder Regelversorgung, d.h. wenn Versicherte einen Zahnersatz benötigen, zahlt die Kasse immer den gleichen Zuschuss, unabhängig von dem Material des Zahnersatzes. Die Kosten, die über den Krankenkassenanteil hinausgehen, müssen die Patienten selbst bezahlen. Da dies – je nach Umfang des Zahnersatzes und abhängig von den Ansprüchen […]
Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen