Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können gegen die von der Versicherung erhobenen Zusatzbeiträge klagen, denn nach einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt haben die Aufsichtsbehörden nicht die alleinige Kontrolle über die formellen Voraussetzungen und die Höhe der Zusatzbeiträge (Az.: L 10 KR 33/11 BER). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Im konkreten Fall […]
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