Nach einem Urteil des Amtsgerichts Solingen muss die gegnerische Versicherung nach einem Unfall mit Totalschaden auch den Kraftstoff ersetzen, der sich noch im Tank des kaputten Fahrzeugs befunden hat (Az.: 12 c 638/12). Darauf weist der ADAC hin. Im konkreten Fall ging es um einen Unfall mit Totalschaden, bei dem das kaputte Auto noch 55 […]
Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen