Nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht zwangsläufig für alle Unfälle, die während einer Arbeitspause geschehen (Az.: L 3 U 52/11). Zwar gilt der gesetzliche Unfallschutz grundsätzlich auch für die Arbeitspausen, allerdings nur dann, wenn sich der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum auch an einem Ort befindet, der mit der versicherten Tätigkeit, […]
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