Unfall schnell der Unfallversicherung melden

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Wie aus einer Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach hervorgeht, muss ein Unfall, der vermeintlich von der Unfallversicherung abgedeckt ist, unmittelbar nach dem Ereignis gemeldet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Betroffene keine Leistung von der Versicherung erhält (Az.: 3 O 130/10). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine erheblich verspätete Unfallanzeige zur Folge […]

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