Unfallversicherung gilt auch für Schwarzarbeiter

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Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts unterliegen auch Schwarzarbeiter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az.: L 9 U 46/10). Eine illegale Beschäftigung und der Unfallversicherungsschutz schließen sich demnach nicht aus. Im konkreten Fall ging es um einen 20-jährigen Serben, der mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreiste, aber hier keine Arbeitserlaubnis hatte. Bei einer illegalen Beschäftigung […]

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