Unfallversicherung muss bei ungeklärter Unfallursache zahlen

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Nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin muss die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen eines Unfalls auf einem Betriebsuasflug zahlen, wenn sich nicht klären lässt, ob der Unfall durch Leichtsinn oder Unglück entstanden ist (Az.: S 25 U 121/10). Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der auf einem Betriebsausflug ins Wasser gestürzt oder aber […]

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