Unfallversicherung muss nicht für Mobbing-Folgen zahlen

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Nach einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt zählen gesundheitliche Probleme nach Mobbing am Arbeitsplatz weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall (Az.: L 3 U 199/11). Betroffene haben deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Im konkreten Fall ging es um eine Frau aus dem Landkreis Fulda, die Mobbing in […]

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