Unfallversicherung muss Selbstverstümmelung beweisen

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Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein ist eine Unfallversicherung, die wegen des Verdachts auf Selbstverstümmelung die Leistung verweigert, dazu verpflichtet, dieses Verdacht durch Beweise zu erhärten (Az.: 16 U 134/10). Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die für sich, ihren Lebensgefährten und ihren Sohn eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte. Der Lebensgefährte schnitt sich nur […]

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