Wer bei dem Abschluss einer Unfallversicherung verschweigt, dass er sich krankheitsbedingt einer Operation unterzogen hat, muss damit rechnen, dass sein Versicherungsschutz im Schadensfall verloren geht. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor, auf das die Fachzeitschrift “recht und schaden” hinweist (Az.: 6 U 207/09). Wie der Nachrichtensender n-tv berichtet, ging es in dem […]
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