Wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hervorgeht, muss eine private Unfallversicherung nicht zahlen, wenn ein Versicherter auf einem Tauchgang ertrinkt, nachdem er einen Herzinfarkt erlitten hat (Az.: 8 U 1906/10). Im konkreten Fall war ein Versicherter ertrunken, nachdem er regungslos auf den Grund eines Sees gesunken war. Ein Sachverständiger wurde eingeschaltet, um zu […]
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