Urteil: AGB sind verbindlich, Werbesprüche nicht

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Nach einem Urteil des Amtsgerichts München müssen Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrages immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen, denn nur die sind rechtlich bindend (Az.: 261 C 25225/10). Oft werden hier im Kleingedruckten Werbeangebote widerrufen oder eingeschränkt, doch diese sind nicht bindend, sondern werden von den AGB aufgehoben. Im konkreten Fall ging es […]

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