Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen Senioren in Pflegeheimen, für die ein Teil der Pflegekosten von dem Sozialhilfeträger übernommen wird, keine Krankenkassenbeiträge für diese Leistungen zahlen (Az.: B 12 KR 22/09 R). Darauf weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin. Im konkreten Fall ging es um einen freiwillig Versicherten bei der AOK Nordost […]
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