Laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. April 2011 können 1-Euro-Jobber von ihrer Hartz IV-Behörde eine Nachzahlung verlangen, wenn es sich bei dem Job nicht – wie vorgeschrieben – um zusätzliche Arbeit handelt und die Betroffenen gegen die Zuweisung des Jobs Widerspruch eingelegt und geklagt haben (Az.: B 14 AS 98/10). Darauf weist die […]
Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen