Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können Pflegekosten beim Finanzamt nicht in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (Az.: VI R 8/10). Demnach müssen die Kostenerstattungen der Krankenkassen und Leistungen, die aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung übernommen wurden, abgezogen werden. Nur der dann übrig bleibende Restbetrag kann sich steuermindernd auswirken. Im […]
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