Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe kann eine tödliche Verletzung, die durch einen Rosenstich verursacht wurde, als Unfall verstanden werden und die Unfallversicherung muss in diesem Fall zahlen (Az.: 12 U 12/13). Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der sich im Jahr 2010 beim Rosenschneiden verletzt hatte. Über die Verletzung gelangten Bakterien […]
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