Versicherung muss Neupreis für zerstörte Brille erstatten

  • Beitrags-Kategorie:Versicherungen

Nach einem Urteil des Landgerichts Münster muss die Haftpflichtversicherung den Neupreis für eine bei einem Unfall zerstörte Brille erstatten (Az.: 1 S 8/09). Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Im konkreten Fall war der Kläger in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem seine Brille kaputtging. Die Brille war fast fünf Jahre […]

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen