Versicherungsschutz bei Organspenden eingeschränkt

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Nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch bei einem besonderen Einsatz für das Interesse der Allgemeinheit gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören auch Blutspenden oder Organspenden. Allerdings ist der Versicherungsschutz hierbei sehr eingeschränkt, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet. So hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in einem Urteil entschieden, dass es nicht mehr als “Arbeitsunfall” gilt, […]

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