Vorerkrankung kann Leistungen der Unfallversicherung verringern

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Unfallversicherung die bei Unfalltod oder -verletzung fällige Zahlung nur dann kürzen darf, wenn eine vorhandene Vorerkrankung des Versicherten nachweislich zu 25% die Unfallfolgen mitverursacht hat (Az.: BGH IV ZR 70/11). Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der bei Arbeiten einen Stromschlag erlitten hatte und an dessen […]

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