Wer bei der Beseitigung einer Gefahrenquelle auf der Autobahn hilft und dabei Verletzungen erleidet, der ist dem Gesetz zufolge versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 2 U 7/11 R). Im konkreten Fall wurde ein Mann, der ein Metallrohr von einer Autobahn bergen wollte, von einem Auto überfahren und schwer verletzt. […]
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