Ab 2015 droht deutliche Verschärfung der Selbstanzeige

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Essen, 19. Dezember 2014*****Aufgrund einer möglicherweise bevorstehenden Gesetzesänderung kann es für Steuerpflichtige mit bisher unversteuerten Einkünften sinnvoll sein, im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige noch im laufenden Jahr aktiv zu werden, um möglicherweise noch die bestehende Gesetzeslage zu nutzen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2015 die Regelungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige durch den Gesetzgeber deutlich verschärft werden können, jedenfalls soweit man den Referentenentwurf zugrunde legt und dass in diesem Zusammenhang beachtet werden muss, dass die Beschaffung der entsprechenden …

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