Anschlussfinanzierung: Wer vorwärts sagt, darf nicht rückwärts gehen / Forward-Darlehen müssen laut Baugeldvermittler Enderlein abgenommen werden – auch wenn die Immobilienzinsen weiter gesunken sind

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Bielefeld (ots) – Immer wieder unterschätzen Immobilienbesitzer die Rechtsverbindlichkeit von so genannten Forward-Krediten. Sie wollen die zukunftsgerichteten Anschlussdarlehen nicht abnehmen, weil die Zinsen zwischenzeitlich weiter gefallen sind. Aber: Auch wenn dieser Abnahmezwang im derzeitigen Zinstief manche Kreditnehmer schmerzt, nach Auskunft des Baugeldvermittlers Enderlein war und ist der Abschluss dieser Anschlussfinanzierungen dennoch ratsam. Alle Kreditnehmer, die in den vergangenen drei Jahren ein Forward-Kredit abgeschlossen haben, konnten ihre Finanzierungsbedingungen gegenüber dem Erstkredit deutlich verbessern. Zudem sind Forward-Kredite vor allem seit jeher eine Versicherung – gegen steigende Immobilienzinsen, die eine Finanzierung massiv gefährden können. Zinssatz im richtigen Moment fixieren Griechenlandkrise, Bankenkrise, Eurokrise: Selbst …

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