Arbeitsrecht: Der Aufhebungsvertrag

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Welche Risiken bestehen, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird? Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, erläutert, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten. Frankfurt, 25. März 2013 – Mit einem Aufhebungsvertrag heben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich das Arbeitsverhältnis auf. Ein solcher Vertrag wird dem Arbeitnehmer häufig dann vom Arbeitgeber angeboten, wenn dieser ohnehin bereits mit dem Gedanken einer Kündigung spielt. Auch Arbeitnehmer haben häufig ein Interesse an einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Beispielsweise wenn sie einen Arbeitsplatzwechsel anstreben, lange Kündigungsfristen haben und vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen. Ein Aufhebungsvertrag bietet einige Vorteile. Der Arbeitgeber kann seine Personalsituation besser einschätzen, da …

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