BAG-Urteil: Betriebsräte dürfen nicht per Dienst-E-Mail zu Streiks aufrufen

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Betriebsräte dürfen ihre Belegschaft zum Streik aufrufen – aber nicht über ihre dienstliche E-Mail-Adresse, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden hat. Arbeitgebern sei nicht zuzumuten, dass die von ihnen gestellten Sachmittel gegen sie genutzt würden.

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