Bankgebühren unbedingt kritisch prüfen

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Geldinstitute lassen sich immer wieder Leistungen (teuer) bezahlen, die sie (eigentlich) kostenlos erbringen müssten/sollten Essen, 07. Oktober 2013***** Ungeachtet gesetzlicher Vorgaben und unzähliger Gerichtsentscheidungen lassen sich die Geldinstitute immer wieder Leistungen (teuer) bezahlen, die sie (eigentlich) kostenlos erbringen müssten/sollten. Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind dabei überraschend kreativ. Da wird etwa eine „Beobachtungsgebühr“ für das gepfändete Konto angesetzt, „Schadensersatz“ für geplatzte Lastschriften erhoben oder eine „Treuhandgebühr“ für die Ablösung von Baugeld in Rechnung gestellt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, rät daher dringend, immer kritisch zu prüfen, …

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