Carl Zeiss – Stiftung als Vorbild unternehmerischer Stiftungen

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Wirtschaftliche Betätigung als Satzungszweck von Oliver Over (Steuerberater) und Dr. Thomas Schulte (Rechtsanwalt) Die Stiftung als Rechtsform für ein gewinnorientiertes Unternehmen ist in Deutschland noch weitgehend unbekannt. Rechtliche Fragestellungen dieser Art waren Gegenstand einer Seminarveranstaltung der TMS Dienstleistungsgesellschaft GmbH in Berlin am 04.09.2012. Steuerberater Over führte ein: „Die Carl Zeiss – Stiftung gilt als bekanntestes Beispiel einer Stiftung als Unternehmensform. Die Carl Zeiss – Stiftung galt schon immer als Inbegriff für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziales Unternehmertum.“ Hier gilt es aber rechtlich und steuerlich zu differenzieren: Im Sprachgebrauch wird das Wort Stiftung mit den Begriffen wie „gemeinnützig“, „Spendenquittung“, „Steuersparmodell“ assoziiert. Dabei …

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