„Chancen und Risiken der Psychischen Gefährdungsbeurteilung“ – zur Änderung im Arbeitsschutzgesetz

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Besonders für Kleinunternehmer ist zur Änderung im Arbeitsschutzgesetz zum 01.01.14 wichtig zu wissen: Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen Arbeitgebern mit mehr o. weniger als zehn Mitarbeitern München. Unternehmen müssen sich nun zum Thema Prävention auch mit psychischen Belastungen befassen. Bereits Ende September 2013 hat der Bundesrat eine Gesetzesnovelle zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zum 01.01.2014 verabschiedet, nach der bei der Gestaltung wie auch bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen durch den Arbeitgeber nun auch psychische Belastungen zu berücksichtigen und danach entsprechende Maßnahmen umzusetzen sind. Dabei muss beurteilt werden, wie stark und durch welche Sachverhalte und Stressfaktoren Mitarbeiter bei der Arbeit gefährdet werden …

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