D.A.S. Stichwort des Monats Dezember: Haftung des GbR-Gesellschafters

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Haftungsrisiken bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGB-Gesellschaft) ist die einfachste Gesellschaftsform in Deutschland. Für ihre Gründung reicht es aus, wenn mindestens zwei Personen sich zusammentun, um einen gemeinschaftlichen Zweck zu erreichen – wie die Gewinnerzielung mittels eines gemeinsam betriebenen Geschäfts. Es kann sich jedoch auch um einen ideellen Zweck handeln. Noch nicht einmal ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist Pflicht – zu empfehlen ist er jedoch unbedingt. Bei einer GbR gibt es kein Mindeststammkapital. Gegenüber Gläubigern haftet die GbR mit ihrem Gesellschaftsvermögen, gleichzeitig haften ihre Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen. Jeder Einzelne haftet also womöglich mit …

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