Das Ende der Cash-GmbH

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Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wird das Gestaltungsmodell der Cash-GmbH zum Auslaufmodell Mit dem aktuellen Entwurf zum JStG 2013 wird versucht, ein sehr beliebtes Schlupfloch bei der Erbschaftsteuer zu stopfen. Es geht – unter anderem – um die steuerliche Anerkennung der so genannten „Cash-GmbH“ oder „Cash-GmbH & Co. KG“. In der Begründung des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 302/12, Seite 115) heißt es hierzu: „Nach Auffassung der Finanzverwaltung und großer Teile des Schrifttums sind Finanzmittel im Rahmen des bisher geltenden Rechts grundsätzlich kein Verwaltungsvermögen, können also – z.B. in einer „Cash-GmbH“ – den Begünstigungen für Betriebsvermögen zugeführt werden“. Um dies zukünftig zu verhindern, soll …

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