DGAP-Adhoc: CTS Eventim AG: Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM

  • Beitrags-Kategorie:Wirtschaft

CTS Eventim AG / Schlagwort(e): Sonstiges 12.06.2013 22:01 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ————————————————————————— Adhoc-Mitteilung nach § 15 WpHG Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM und Live Nation Kündigung des Kooperationsvertrags durch Live Nation wirksam / Vorstand zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht München, 12.06.2013. Die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN DE0005470306) hat sich im Rechtsstreit gegen Live Nation Entertainment Inc. (Live Nation) nicht durchsetzen können. Die Schadenersatzforderungen des Münchner Konzerns gegen Live Nation wurden jetzt …

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen