DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG Tochter Clearstream stimmt den Konditionen für einen Vergleich mit US-Klägern zu

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Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich 09.09.2013 14:23 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ————————————————————————— Deutsche Börse AG Tochter Clearstream stimmt den Konditionen für einen Vergleich mit US-Klägern zu Die zuständigen Gremien der Deutsche Börse AG und der Clearstream Banking S.A. (‚Clearstream‘), eine 100-prozentige Tochter der Deutsche Börse AG, haben heute den Konditionen für eine Vergleichsvereinbarung zugestimmt. Mit der Vergleichsvereinbarung sollen Ansprüche, die gegen Clearstream in den USA erhoben wurden, erledigt werden. Im Jahr 2008 leiteten in den USA …

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