DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Beabsichtigte Aufstockung des Asklepios-Anteils auf 10,1% der Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG vom Bundeskartellamt untersagt

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RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Sonstiges 30.07.2013 12:15 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ————————————————————————— Ad hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG Beabsichtigte Aufstockung des Asklepios-Anteils auf 10,1% der Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG vom Bundeskartellamt untersagt Mit Beschluss vom 12. März 2013 hatte das Bundeskartellamt das Vorhaben der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH (‚Asklepios‘), sich mit bis zu 10,1% der Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG zu beteiligen, neben anderen Nebenbestimmungen unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt, dass die von Asklepios …

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