EANS-Adhoc: Rath AG / Beschluss der Hauptversammlung über den Erwerb eigener Aktien

  • Beitrags-Kategorie:Wirtschaft

——————————————————————————– Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– Aktienrückkauf/Beschluss der Hauptversammlung über den Erwerb eigener Aktien 27.06.2013 Mitteilung gemäß § 65 (1a) Satz 2 AktG sowie § 82 (9) BörseG In der am 25. Juni 2013 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der Rath Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien wurde dem Vorstand nachfolgende Ermächtigung erteilt: a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktienG im Ausmaß von bis zu 25 % des Grundkapitals der Gesellschaft auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien, wobei die Gesellschaft jedoch nie mehr als 10% des …

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen