EU-Erbrechtsverordnung – Was sich für Eigentümer von Ferienimmobilien ändert

  • Beitrags-Kategorie:Wirtschaft

Hamburg (ots) – Vor knapp einem Jahr ist die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft getreten. Da sie erst auf Erbfälle Anwendung findet, die ab dem 17. August 2015 eintreten, sind die (gravierenden) Änderungen, die die Verordnung mit sich bringt, vielen Bürgern noch nicht ausreichend bewusst. Dies kann bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu Überraschungen führen, weshalb sich jeder deutsche Staatsangehörige, der entweder im EU-Ausland lebt oder über Vermögen, insbesondere Immobilien, im EU-Ausland verfügt, mit den Grundzügen der neuen Erbrechtsverordnung bekannt machen sollte. Nach jetziger Rechtslage entstehen in Erbfällen mit EU-Auslandsbezug häufig unklare und komplizierte Verhältnisse. Denn durch die uneinheitlichen Regelungen der verschiedenen Staaten finden …

Quelle: vollständigen Beitrag anzeigen