Für die Frage der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes sind Leiharbeiter zu berücksichtigen

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 24.01.2013 (Az.: 2 AZR 140/12) entschieden, dass in einem Betrieb eingesetzte Leiharbeiter für die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung finden soll, relevant sein könnten. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Leiharbeiter für das Unternehmen arbeiten, weil sie einen „in der Regel“ bestehenden Personalbedarf decken. Es sei für die Frage, ob Leiharbeiter bei der Berechnung der Betriebsgröße zu berücksichtigen seien, allein entscheidend, dass der Leiharbeiter in dem Betrieb so beschäftigt sei, …

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