Haftung für IT-Firmen durch BGH verschärft

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Bonn / Karlsruhe (news4today) – Durch ein BGH-Urteil vom Mai 2009 besteht insbesondere für mittelständische Dienstleistungsfirmen ein finanzielles Risiko, das existenzbedrohend sein kann: Demnach muss der IT-Dienstleister bei einen durch ihn verursachten Datenverlust dem Kunden die entstandenen Schäden ersetzen. Die Schadenssummen belaufen sich oft auf mehrere Hunderttausend Euro, in Einzelfällen auch mehr. Nur bedingten Schutz bieten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, in denen eine Haftungsbegrenzung festgelegt ist. Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherungsgruppe Deutschland, kennt diese Problematik und hält deshalb einen umfassenden Versicherungsschutz für IT-Dienstleister für dringend geboten: „Die deutsche Wirtschaft ist auf die Innovationskraft der IT-Dienstleister dringend angewiesen, um …

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